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Anlieferhinweise
Was Sie bei der Anlieferung von Abfällen an die Abfallannahmestellen beachten müssen sagen wir Ihnen im Folgenden:

  • Kleinanlieferern stehen verschiedene Container zur Verfügung, in denen u.a. Sperrmüll, Schrott, Haushaltskälte- und Bildschirmgeräte, Bauabfälle und kompostierbare Abfälle bequem entsorgt werden können.
  • Die Anlieferung von Asbest ist nur noch im Eingangsbereich der Deponie Lübben-Ratsvorwerk möglich. Erkundigen Sie sich bitte nach den Anlieferkriterien bzw. lesen Sie in unserem Merkblatt nach, dass Sie ebenfalls im Internet finden!
  • Zu beachten sind ebenfalls die Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger mit mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfällen pro Jahr (u.a. Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe, Altholz)  müssen Nachweise und Begleitscheine elektronisch führen und sie mit einer Signatur versehen. Diese Nachweispflicht betrifft nicht private Haushalte und Erzeuger von Kleinmengen bis 2 Tonnen pro Jahr.
  • Beachten Sie bitte, dass Altkleider an den Abfallannahmestellen nicht angeliefert werden dürfen! Sie gehören in den Restabfall.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen von der Anlieferung ist Hausmüll. Möchten Sie Restabfall in größerem Umfang, z.B. wegen einer Haushaltsauflösung oder nach einer Veranstaltung, entsorgen, dann fordern Sie die zeitweilige Gestellung von Behältern an. Die Abfallberater des KAEV sagen Ihnen, was Sie dazu beachten müssen.