Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen.
Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 09. Oktober 2025 wirksam ist.
Wir möchten Sie daher bitten, bei Ihren Überweisungen darauf zu achten, unseren korrekten Namen KAEV Niederlausitz anzugeben!
Sie helfen somit, unnötigen Ärger mit Zahlungsrückläufern und damit verbundenen Mahnungen zu vermeiden.
Vielen Dank!
Der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
- Leiter/in Entsorgungszentrum (m, w, d) in Vollzeit
Ab dem 03. November finden wieder Sammlungen von Laub und Ast- und Strauchwerk statt. Für Laub und Grünabfälle gibt es die Laubsäcke des KAEV.Wichtig: Die Laubsäcke sowie Strauchwerkbündel dürfen erst am Entsorgungstag gut sichtbar bis 06:00 Uhr (frühestens am Vorabend) zur Entsorgung bereit liegen.
Das Schadstoffmobil ist wieder unterwegs. Dort können Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle direkt dem zuständigen Personal übergeben werden. Die Schadstoffe dürfen nicht unbeaufsichtigt vor dem Grundstück oder am Standplatz des Schadstoffmobils abgestellt werden.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie Ihre Abfälle entsorgen können.
Was möchten Sie entsorgen?
Unter "mehr erfahren" gelangen Sie zur Auflistung aller Vertriebsstellen des Verbandes. Dort erhalten Sie eine Übersicht wo Abfallsäcke, Laubsäcke sowie Ast- u. Strauchwerkbanderolen eingeholt werden können.