Häufige Fragen

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  • In meinem Haushalt hat sich die Personenzahl geändert, was muss ich tun?
    Bitte teilen Sie dem Serviceteam entweder mit der dafür im Abfallkalender vorgesehenen Karte bzw. schriftlich per E-Mail oder Fax mit, ob es sich um eine Reduzierung oder eine Neuanmeldung einer Person handelt. Dies können Sie gerne auch mit Hilfe unseres Online-Formulars tun.
    Wir benötigen in jedem Fall die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt, da diese die Grundlage für die Berechnung des Grundbetrages für die Abfallentsorgung ist.
    Bitte teilen Sie uns auch den neuen Grundstückseigentümer (bei Wohngrundstücken) oder Verwalter mit.
  • Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?
    Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung des Kontoinhabers schriftlich mit Originalunterschrift mit.
    Für entsprechende SEPA-Mitteilungen haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden.
  • Nichts für die gelbe Tonne – Plastegeschirr
    Kunststoff ist nicht gleich Kunststoff und nicht gleich Verpackung. Plastikbesteck, -geschirr oder auch Campingmöbel aus Kunststoff gehören nicht in die gelbe Wertstofftonne. Das (nach Gebrauch) verschmutzte Besteck soll im Restabfall, die Campingartikel als Sperrmüll entsorgt und recycelt werden.
  • Wann erfolgt die Abfallentsorgung an Feiertagen?

    Bei Feiertagen gilt folgende Regelung: Die Entsorgung kann an einem vorhergehendem oder nachfolgendem Werktag bis einschließlich Samstag stattfinden.

    Beispiel: Ist der reguläre Termin ein Montag, findet die Entsorgung am Dienstag statt, alle anderen Termine ab Dienstag verschieben sich ebenfalls um einen Tag bis einschließlich Samstag.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann nutzen Sie den Online-Tourenplan oder fragen Sie bitte beim KAEV nach!

  • Wann und wo melde ich mich für die Abfallentsorgung an?
    Je nachdem in welchem Ort des Verbandsgebietes Sie wohnen oder in den Sie ziehen, nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden Mitarbeitern im Serviceteam auf.
    Falls Sie ein Wohngrundstück erworben haben, einen Gewerbebetrieb eröffnen oder ein Erholungsgrundstück nutzen, müssen Sie sich beim KAEV für die Abfallentsorgung anmelden.
    Mieter in Geschosswohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern wenden sich bitte an den Vermieter.
  • Warum gehören Papiertaschentücher und Küchenpapier nicht in die blaue Tonne?
    Verschmutztes Papier wie Taschentücher oder Küchenpapier gehört in den Restabfall. Es beeinträchtigt durch die Verunreinigungen den Prozess der Aufarbeitung zu neuem Papier.
  • Warum gibt es unterschiedliche Container für Altglas?
    Altglas kann unendlich oft recycelt werden. Für die Herstellung von neuem Glas muss das alte aber sortenrein sein. Deshalb werden die Altglasbehälter im Entsorgungsfahrzeug in unterschiedlichen Kammern entleert.
  • Was mache ich mit einer großen Menge Pappe?

    Für kurzfristig anfallende größere Mengen Pappe, die Sie z.B. nach einem Neuerwerb von Möbeln oder Küchengeräten haben, gibt es diese Lösung: Ist Ihre Papiertonne voll, müssen Sie die  Pappe zerkleinern und dann für die nächste Leerung einfüllen und den Behälter bereitstellen. Insbesondere nach Haushaltsauflösungen oder beim Umzug können Sie kurzzeitig mehr anfallende Pappe selbst mit einem Pkw-Anhänger bis 0,5 m³ unentgeltlich an den Abfallannahmestellen anliefern. Haben Sie ständig größere Mengen Pappe/Papier sprechen Sie die Mitarbeiter im Serviceteam an und fragen Sie nach einem zusätzlichen Behälter. 

  • Was muss ich tun, wenn der Restabfallbehälter/Gelbe Wertstofftonne/Blaue Papiertonne nicht geleert wurde?
    Werden die gelben Wertstoffbehälter nicht geleert bzw. die gelben Wertstoffsäcke nicht mitgenommen wenden Sie sich bitte direkt an die ALBA Lausitz GmbH als beauftragtem Entsorgungsunternehmen unter der Telefonnummer 0355/7508700.
    Handelt es sich um die Restabfall- bzw. blaue Papiertonne fragen Sie beim KAEV nach. Wir versuchen dann in Abstimmung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen die Ursache zu klären.
  • Welche Gebühren bezahlen Gewerbebetriebe?
    Der Grundbetrag für die Gebühr der Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle bestimmt sich nach Anzahl und Größe der vorgehaltenen Restabfallbehälter.
    Der Abfuhrbetrag der Gebühr für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle wird wie derjenige bei Wohngrundstücken errechnet.
    Näheres erfahren Sie gerne bei unseren Servicemitarbeitern.
  • Welche Gebühren sind für die Abfallentsorgung in Haushalten zu zahlen?

    Der Grundbetrag pro gemeldeter Person und Jahr beträgt 34,80 EUR.

    Abfuhrbetrag für Hausmüll
    80 l Behälter = 3,46 EUR/ Entleerung
    120 l Behälter = 4,53 EUR/ Entleerung
    240 l Behälter = 7,74 EUR/ Entleerung
    120 l Bioabfallbehälter = 3,50 EUR/ Entleerung

    Behälternutzungsgebühr (Miete) je Abfallbehälter
    80 l Behälter = 2,64 EUR/Jahr
    120 l Behälter = 3,12 EUR/Jahr
    240 l Behälter = 4,92 EUR/Jahr
    120 l Bioabfallbehälter = 3,12 EUR/Jahr
    120 l Bioabfallbehälter mit Biofilterdeckel = 8,32 EUR/Jahr


    Für die Entleerung und Benutzung der Papier- sowie der gelben Wertstoffbehälter wird keine separate Gebühr erhoben.
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Serviceteam.

     

  • Wer erhält den Gebührenbescheid?
    Grundsätzlich erhalten der Grundstückseigentümer oder der für die Verwaltung eines Grundstückes Bevollmächtigte, der Gewerbetreibende sowie der Pächter eines Erholungsgrundstückes oder Kleingartens den Gebührenbescheid.

    Bitte teilen Sie uns auch den neuen Grundstückseigentümer (bei Wohngrundstücken) oder Verwalter mit.
  • Wie bekommt man einen Restabfallbehälter / Blaue Papiertonne / Gelbe Wertstofftonne?
    Der Grundstückseigentümer bzw. Vermieter, der Gewerbetreibende bzw. der Pächter eines Erholungsgrundstückes (hier ist die Erreichbarkeit durch die Entsorgungsfahrzeuge zu prüfen) fordert beim KAEV (Serviceteam) das notwendige Behältervolumen ab. Sie können dazu die entsprechende Karten aus dem Abfallkalender nutzen oder die Bestellung online auslösen.
  • Wie ist die Schadstoffsammlung organisiert?

    Für die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen gibt es in jedem Ort des Verbandsgebietes zwei Termine im Jahr. Diese finden Sie im Abfallkalender bzw. können Sie auch im Online-Tourenplan sehen. Zusätzlich nimmt das Fachpersonal des beauftragten Unternehmens an vier Terminen im Jahr vor den Abfallannahmestellen des KAEV (Göritz (Vetschau/Spreewald) und Luckau- Wittmannsdorf sowie am Standort der ALBA Lausitz GmbH Am Ostbahnhof 5 in 15907 Lübben (Spreewald) Schadstoffe entgegen.

    Bitte stellen Sie auf keinen Fall die Schadstoffe unbeaufsichtigt ab, sondern übergeben sie direkt dem Personal des Schadstoffmobils!

  • Wie kann ich eine Sperrmüllabfuhr bestellen?
    Nutzen Sie dazu entweder die Postkarte aus dem Abfallkalender oder das Online-Formular des Verbandes.

    Auf jeden Fall erhalten Sie den Abholtermin vom beauftragten Entsorgungsunternehmen, nicht vom KAEV!
  • Wie sind die Öffnungszeiten an den Abfallannahmestellen?
    Lübben-Ratsvorwerk
    geöffnet Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr
    Sa 8.00 - 13.00 Uhr

    Göritz (Vetschau/Spreewald)
    geöffnet Di 9.00 - 17.00 Uhr
    Sa (in geraden Kalenderwochen) 8.00 - 13.00 Uhr

    Luckau - Wittmannsdorf
    geöffnet Do 8.00 - 16.00 Uhr
    Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 - 13.00 Uhr
  • Wie und wann erfolgt die Entleerung der Restabfall- und Wertstoffbehälter?
    Die Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen bis 240 l werden 14-tägig entleert. Der KAEV kann im Einzelfall und in bestimmten Abfuhrbereichen Abweichungen hiervon festlegen.
    Die Restabfallbehälter ab einem Fassungsvermögen von 1.100 l werden nach Bedarf mehrmals wöchentlich, wöchentlich oder 14-tägig entleert.
    Die blauen Papierbehälter werden vierwöchentlich entleert. Die gelben Wertstoffbehälter werden 14tägig geleert.
    Die Leerung erfolgt an Werktagen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr.

    Nutzen Sie gerne unseren Online-Tourenplan, um Ihren Abholtermin festzustellen.
  • Wohin mit Laub und Grünschnitt?
    Der Abfallverband bietet an drei Terminen im Jahr die Straßensammlung von Grünabfällen im Laubsack sowie Ast- und Strauchwerkbündeln an. Kompostierbare Abfälle können aber auch kostenpflichtig an den Abfallannahmestellen abgegeben werden.
    Übrigens: Wir stellen daraus wertvollen Kompost her, den Sie erwerben und wieder im Garten einsetzen können.

    Ansprechpartner

    Zentrale
    Tel.: 03546/27040
    E-Mail: info@kaev.de 


    Abfallberatung
    Herr J. Hübner
    Tel.: 03546/ 2704-38
    E-Mail: abfallberatung@kaev.de 

    Frau Y. Schulz
    Tel.: 03546/ 2704-20
    E-Mail: abfallberatung@kaev.de 

    Abfall überall! Wir kümmern uns auch um Ihre Wertstoffe

    ADRESSE

    Geschäftsstelle des Verbandes:
    Frankfurter Straße 45
    15907 Lübben (Spreewald)

    KONTAKT

    Tel.: 03546 27040
    Fax: 03546 270444
    E-Mail: info@kaev.de
    Internet: www.kaev.de 

     

    SPRECHZEITEN

    Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
     
    14:00 bis 18:00 Uhr
     
    Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
     
    14:00 bis 16:00 Uhr

    Sie erreichen uns für telefonische Rückfragen außerdem montags, mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr
    und 14:00 - 16:00 Uhr, freitags von 09:00 - 12:00 Uhr.