Erklärung Gebührenbescheid

Gebührenbescheid Seite 1
Gebührenbescheid Seite 1

1. Postanschrift des Gebührenpflichtigen oder des Zustellbevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung)

2. Gebührenbescheidnummer (Verwendungszweck für Überweisung) & Ansprechpartner/in

3. Hinweise: Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zum Gebührenbescheid.

4. Standort-Nr.: Eindeutige Nummer sowie Adresse des angeschlossenen Grundstückes.

5. Abrechnung für das Vorjahr (Nachberechnung): Hier ist ersichtlich, was im vergangenen Jahr zur Abrechnung kam (festgesetzt).

6. Bisher festgesetzt: Hier sehen Sie die Festsetzung aus dem vorherigem Gebührenbescheid.
    Neu festgesetzt: Hier sehen Sie die endgültige Festsetzung mit allen Veränderungen.

 

ACHTUNG: Änderungen (z.B. in Bezug auf die Personenanzahl) müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Gebührenbescheid zur Abfallentsorgung im folgenden Jahr. Eine Ausnahme ist die Abmeldung bzw. Eigentümerwechsel (z.B. durch Grundstücksverkauf) – hier erfolgt die Abrechnung zeitnah.

Gebührenbescheid Seite 2
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7. Abrechnung für das laufende Jahr (Vorausberechnung): Die Personenanzahl bestimmt sich nach den zum Bescheiddatum vorliegenden Einwohnermeldedaten. Die Behälternutzungs-
gebühren werden anhand der Abfallbehälter zum Stand 31.12. des Vorjahres abgerechnet. Die Entleerungen der Abfallbehälter berechnen sich nach der Anzahl der Entleerungen im vorangegangen Erhebungszeitraum, mindestens aber in Höhe der Mindestentleerungen und werden im darauffolgenden Jahr mit den tatsächlich erfolgten Entleerungen verrechnet.

8. Hier sehen Sie die Nachforderung und Vorausberechnung auf einen Blick. Dies ist hilfreich, wenn Sie mehrere Standorte haben.

9. Berechnung der Zahlungen: Die Vorausberechnung der Abfallgebühren wird in zwei Raten aufgeteilt. Sofern sich aus der Nachberechnung ein Guthaben oder eine Nachforderung ergibt, wird dieser Betrag mit der ersten Rate und ggf. noch mit  der zweiten Rate verrechnet.
Zahltermine: Übersicht über die Abschlagszahlungen, das jeweilige Fälligkeitsdatum, die Höhe des Betrages. Sie erhalten für die zweite Zahlung keine gesonderte Zahlungsaufforderung! Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, so kann keine Zahlung versehentlich vergessen werden und es kommt nicht zum unnötigen Mahnverfahren. Der Gesamtbetrag kann jederzeit vollständig beglichen werden.

10. Kontoauszug: Hier werden eventuelle Guthaben oder offene Forderungen aus vorhergehenden Bescheiden aufgeführt. Das ausgewiesene Guthaben ist mit der nächsten Forderung zu verrechnen. Offene Forderungen sind umgehend separat zu  begleichen.

11. Überweisung per GiroCode mittels QR-Codes, mit denen Sie die Überweisung per Banking-App (Vorrausetzung) oder per SB-Terminal bei Ihrer Bank (sofern das SB-Terminal mit einem QR-Code-Leser ausgestattet ist) ausführen können.

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