Standorte / Deponien

  • Lübben-Ratsvorwerk
  • Göritz (Vetschau/Spreewald)
  • Luckau-Wittmannsdorf
  • Lübben-Ratsvorwerk

    Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk
    Abfallannahmestelle
    Ratsvorwerk 20
    15907 Lübben (Spreewald)

    Öffnungszeiten:

    Mo-Fr: 8.00 - 17.00 Uhr
    Sa: 8.00 - 13.00 Uhr

     Tel.: 03546/ 27040

    • Hinweis zur Anlieferung

      Für die Anlieferung von Abfällen an die Annahmestellen geben wir Ihnen folgende Hinweise:

      • Kleinanlieferern (Abfallmengen bis 0,5 m³ je Pkw-Anhänger) stehen verschiedene Container zur Verfügung, in denen u.a. folgende Abfälle aus Haushalten und gewerblichen Unternehmen abgegeben werden können:
    • Unentgeltlich
      • Sperrmüll (mit Abrufkarte bis 5m³ je Anlieferung)
      • Schrott
      • Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Fön, Handy, Kaffeemaschine usw.
      • CD’s
      • Tonerkartuschen
      • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Batterien
      • Röntgenbilder, Fotonegative
    • Gebührenpflichtig ist die Abgabe u.a. folgender Abfälle
      • Bau- und Abbruchabfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
      • Kunststoff-, Gips- bzw. Holzabfälle, Schallschutz-Deckenplatten, Fermacellplatten
      • Baustellenabfälle wie Glas, Verpackungen, Kunststoffe wie Folien, Kunststoffwannen, -fenster, Kabeltunnel, Styropordämmung, Holzabfälle, textile Materialien,
      • Sperrmüll ohne Abrufkarte
      • Altreifen
      • Altfenster und –türen, Scherengitterzäune, Palisaden, Holzverkleidungen
      • Dachpappe, Asbest (verpackt) - Ausschließlich im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk, mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr 
      • Grünabfälle
      Die Gebühren bzw. Entgelte werden entsprechend der Satzung bzw. Entgeltordnung des KAEV berechnet.

      Sie können sich vor der Anlieferung bereits unter dem Link Infomaterial/Downloads über die Satzungen bzw. Entgeltordnungen und die Gebühren bzw. Entgelte informieren.
    • Beachten Sie bitte
      Die Anlieferung von Asbest (verpackt!) und Dachpappe ist nur mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk möglich. Was Sie für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen beachten sollten, lesen bitte in unserem Merkblatt Asbest nach!

      Zu beachten sind ebenfalls die Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger mit mehr als 2000 kg gefährlichen Abfällen pro Jahr (u.a. Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe, Altholz) müssen Nachweise und Begleitscheine elektronisch führen und sie mit einer Signatur versehen. Diese Nachweispflicht betrifft nicht private Haushalte und Erzeuger von Kleinmengen bis 2000 kg pro Jahr. Vereinfachte Entsorgungsnachweise sind für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen (u.a. Asbest, belasteter Boden, belasteter Bauschutt) beim KAEV zu beantragen.

      Ebenso gelten für die Anlieferung von Dämmmaterial (u.a. Glaswolle, Dämmmatten), also für Mineralfaserabfälle besondere Vorschriften. Diese Abfälle sind verpackt in Folie anzuliefern. Styropor/ Baustyropor wird ebenfalls nur verpackt angenommen. Bei Bedarf können Sie in den Abfallannahmestellen Big Bags erwerben. Verpackungsstyropor/ Folien usw. werden nicht angenommen, diese sind über den gelben Wertstoffbehälter/ Sack zu entsorgen. Näheres erfahren Sie von den Abfallberatern.

      Grundsätzlich ausgeschlossen von der Anlieferung ist Hausmüll (Restabfall). Möchten Sie Hausmüll oder Sperrmüll in Mengen über 5 m³ entsorgen, dann bestellen Sie beim KAEV Behälter, die wir Ihnen kurzfristig gegen Gebühr bereitstellen. Die Abfallberater des KAEV sagen Ihnen, was Sie dazu beachten müssen.
  • Göritz (Vetschau/Spreewald)

    Abfallannahmestelle Göritz (Vetschau/Spreewald)
    Beltener Weg
    Ortsteil Göritz
    03226 Vetschau/Spreewald

    Öffnungszeiten:

    Di: 9.00 - 17.00 Uhr
    Sa (in geraden Kalenderwochen): 8.00 - 13.00 Uhr

     Tel.: 03546/ 27040

    • Hinweis zur Anlieferung

      Für die Anlieferung von Abfällen an die Annahmestellen geben wir Ihnen folgende Hinweise:

      • Kleinanlieferern (Abfallmengen bis 0,5 m³ je Pkw-Anhänger) stehen verschiedene Container zur Verfügung, in denen u.a. folgende Abfälle aus Haushalten und gewerblichen Unternehmen abgegeben werden können:
    • Unentgeltlich
      • Sperrmüll (mit Abrufkarte bis 5m³ je Anlieferung)
      • Schrott
      • Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Fön, Handy, Kaffeemaschine usw.
      • CD’s
      • Tonerkartuschen
      • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Batterien
      • Röntgenbilder, Fotonegative
    • Gebührenpflichtig ist die Abgabe u.a. folgender Abfälle
      • Bau- und Abbruchabfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
      • Kunststoff-, Gips- bzw. Holzabfälle, Schallschutz-Deckenplatten, Fermacellplatten
      • Baustellenabfälle wie Glas, Verpackungen, Kunststoffe wie Folien, Kunststoffwannen, -fenster, Kabeltunnel, Styropordämmung, Holzabfälle, textile Materialien,
      • Sperrmüll ohne Abrufkarte
      • Altreifen
      • Altfenster und –türen, Scherengitterzäune, Palisaden, Holzverkleidungen 
      • Grünabfälle
      Die Gebühren bzw. Entgelte werden entsprechend der aktuell geltenden Satzung bzw. Entgeltordnung des KAEV berechnet.

      Sie können sich vor der Anlieferung bereits unter dem Link Infomaterial/Downloads über die Satzungen bzw. Entgeltordnungen und die Gebühren bzw. Entgelte informieren.
    • Beachten Sie bitte
      Die Anlieferung von Asbest (verpackt!) und Dachpappe ist nur mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk möglich. Was Sie für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen beachten sollten, lesen bitte in unserem Merkblatt Asbest nach!

      Zu beachten sind ebenfalls die Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger mit mehr als 2000 kg gefährlichen Abfällen pro Jahr (u.a. Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe, Altholz) müssen Nachweise und Begleitscheine elektronisch führen und sie mit einer Signatur versehen. Diese Nachweispflicht betrifft nicht private Haushalte und Erzeuger von Kleinmengen bis 2000 kg pro Jahr. Vereinfachte Entsorgungsnachweise sind für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen (u.a. Asbest, belasteter Boden, belasteter Bauschutt) beim KAEV zu beantragen.

      Ebenso gelten für die Anlieferung von Dämmmaterial (u.a. Glaswolle, Dämmmatten), also für Mineralfaserabfälle besondere Vorschriften. Diese Abfälle sind verpackt in Folie anzuliefern. Styropor/ Baustyropor wird ebenfalls nur verpackt angenommen. Bei Bedarf können Sie in den Abfallannahmestellen Big Bags erwerben. Verpackungsstyropor/ Folien usw. werden nicht angenommen, diese sind über den gelben Wertstoffbehälter/ Sack zu entsorgen. Näheres erfahren Sie von den Abfallberatern.

      Grundsätzlich ausgeschlossen von der Anlieferung ist Hausmüll (Restabfall). Möchten Sie Hausmüll oder Sperrmüll in Mengen über 5 m³ entsorgen, dann bestellen Sie beim KAEV Behälter, die wir Ihnen kurzfristig gegen Gebühr bereitstellen. Die Abfallberater des KAEV sagen Ihnen, was Sie dazu beachten müssen.
  • Luckau-Wittmannsdorf

    Abfallannahmestelle Luckau-Wittmannsdorf
    An der B 96
    15926 Luckau

    Öffnungszeiten:

    Do: 8.00 - 16.00 Uhr
    Sa (in ungeraden Kalenderwochen): 8.00 - 13.00 Uhr

     Tel.: 03546/ 27040

    • Hinweis zur Anlieferung

      Für die Anlieferung von Abfällen an die Annahmestellen geben wir Ihnen folgende Hinweise:

      • Kleinanlieferern (Abfallmengen bis 0,5 m³ je Pkw-Anhänger) stehen verschiedene Container zur Verfügung, in denen u.a. folgende Abfälle aus Haushalten und gewerblichen Unternehmen abgegeben werden können:
    • Unentgeltlich
      • Sperrmüll (mit Abrufkarte bis 5m³ je Anlieferung)
      • Schrott
      • Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Fön, Handy, Kaffeemaschine usw.
      • CD’s
      • Tonerkartuschen
      • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Batterien
      • Röntgenbilder, Fotonegative
    • Gebührenpflichtig ist die Abgabe u.a. folgender Abfälle
      • Bau- und Abbruchabfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
      • Kunststoff-, Gips- bzw. Holzabfälle, Schallschutz-Deckenplatten, Fermacellplatten
      • Baustellenabfälle wie Glas, Verpackungen, Kunststoffe wie Folien, Kunststoffwannen, -fenster, Kabeltunnel, Styropordämmung, Holzabfälle, textile Materialien,
      • Sperrmüll ohne Abrufkarte
      • Altreifen
      • Altfenster und –türen, Scherengitterzäune, Palisaden, Holzverkleidungen
      • Grünabfälle
      Die Gebühren bzw. Entgelte werden entsprechend der aktuell geltenden Satzung bzw. Entgeltordnung des KAEV berechnet.

      Sie können sich vor der Anlieferung bereits unter dem Link Infomaterial/Downloads über die Satzungen bzw. Entgeltordnungen und die Gebühren bzw. Entgelte informieren.
    • Beachten Sie bitte
      Die Anlieferung von Asbest (verpackt!) und Dachpappe ist nur mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk möglich. Was Sie für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen beachten sollten, lesen bitte in unserem Merkblatt Asbest nach!

      Zu beachten sind ebenfalls die Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger mit mehr als 2000 kg gefährlichen Abfällen pro Jahr (u.a. Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe, Altholz) müssen Nachweise und Begleitscheine elektronisch führen und sie mit einer Signatur versehen. Diese Nachweispflicht betrifft nicht private Haushalte und Erzeuger von Kleinmengen bis 2000 kg pro Jahr. Vereinfachte Entsorgungsnachweise sind für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen (u.a. Asbest, belasteter Boden, belasteter Bauschutt) beim KAEV zu beantragen.

      Ebenso gelten für die Anlieferung von Dämmmaterial (u.a. Glaswolle, Dämmmatten), also für Mineralfaserabfälle besondere Vorschriften. Diese Abfälle sind verpackt in Folie anzuliefern. Styropor/ Baustyropor wird ebenfalls nur verpackt angenommen. Bei Bedarf können Sie in den Abfallannahmestellen Big Bags erwerben. Verpackungsstyropor/ Folien usw. werden nicht angenommen, diese sind über den gelben Wertstoffbehälter/ Sack zu entsorgen. Näheres erfahren Sie von den Abfallberatern.

      Grundsätzlich ausgeschlossen von der Anlieferung ist Hausmüll (Restabfall). Möchten Sie Hausmüll oder Sperrmüll in Mengen über 5 m³ entsorgen, dann bestellen Sie beim KAEV Behälter, die wir Ihnen kurzfristig gegen Gebühr bereitstellen. Die Abfallberater des KAEV sagen Ihnen, was Sie dazu beachten müssen.
Abfall überall! Wir kümmern uns auch um Ihre Wertstoffe

ADRESSE

Geschäftsstelle des Verbandes:
Frankfurter Straße 45
15907 Lübben (Spreewald)

KONTAKT

Tel.: 03546 27040
Fax: 03546 270444
E-Mail: info@kaev.de
Internet: www.kaev.de 

 

SPRECHZEITEN

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr
 
14:00 bis 18:00 Uhr
 
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
 
14:00 bis 16:00 Uhr

Sie erreichen uns für telefonische Rückfragen außerdem montags, mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr, freitags von 09:00 - 12:00 Uhr.