Der Alleskönner Wenn es um Ihren Abfall geht
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Die Anlieferung von Asbest (verpackt!) und Dachpappe ist nur mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk möglich. Was Sie für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen beachten sollten, lesen bitte in unserem Merkblatt Asbest nach!

Zu beachten sind ebenfalls die Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger mit mehr als 2000 kg gefährlichen Abfällen pro Jahr (u.a. Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe, Altholz) müssen Nachweise und Begleitscheine elektronisch führen und sie mit einer Signatur versehen. Diese Nachweispflicht betrifft nicht private Haushalte und Erzeuger von Kleinmengen bis 2000 kg pro Jahr. Vereinfachte Entsorgungsnachweise sind für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen (u.a. Asbest, belasteter Boden, belasteter Bauschutt) beim KAEV zu beantragen.

Ebenso gelten für die Anlieferung von Dämmmaterial (u.a. Glaswolle, Dämmmatten), also für Mineralfaserabfälle besondere Vorschriften. Diese Abfälle sind verpackt in Folie anzuliefern. Styropor/ Baustyropor wird ebenfalls nur verpackt angenommen. Bei Bedarf können Sie in den Abfallannahmestellen Big Bags erwerben. Verpackungsstyropor/ Folien usw. werden nicht angenommen, diese sind über den gelben Wertstoffbehälter/ Sack zu entsorgen. Näheres erfahren Sie von den Abfallberatern.

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Anlieferung ist Hausmüll (Restabfall). Möchten Sie Hausmüll oder Sperrmüll in Mengen über 5 m³ entsorgen, dann bestellen Sie beim KAEV Behälter, die wir Ihnen kurzfristig gegen Gebühr bereitstellen. Die Abfallberater des KAEV sagen Ihnen, was Sie dazu beachten müssen.