Gebührenpflichtig ist die Abgabe u.a. folgender Abfälle
- Bau- und Abbruchabfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
- Kunststoff-, Gips- bzw. Holzabfälle, Schallschutz-Deckenplatten, Fermacellplatten
- Baustellenabfälle wie Glas, Verpackungen, Kunststoffe wie Folien, Kunststoffwannen, -fenster, Kabeltunnel, Styropordämmung, Holzabfälle, textile Materialien,
- Sperrmüll ohne Abrufkarte
- Altreifen
- Altfenster und –türen, Scherengitterzäune, Palisaden, Holzverkleidungen
- Grünabfälle
Die Gebühren bzw. Entgelte werden entsprechend der aktuell geltenden Satzung bzw. Entgeltordnung des KAEV berechnet.
Sie können sich vor der Anlieferung bereits unter dem Link Infomaterial/Downloads über die Satzungen bzw. Entgeltordnungen und die Gebühren bzw. Entgelte informieren.