Der Alleskönner Wenn es um Ihren Abfall geht
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Gebührenpflichtig ist die Abgabe u.a. folgender Abfälle

  • Bau- und Abbruchabfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
  • Kunststoff-, Gips- bzw. Holzabfälle, Schallschutz-Deckenplatten, Fermacellplatten
  • Baustellenabfälle wie Glas, Verpackungen, Kunststoffe wie Folien, Kunststoffwannen, -fenster, Kabeltunnel, Styropordämmung, Holzabfälle, textile Materialien,
  • Sperrmüll ohne Abrufkarte
  • Altreifen
  • Altfenster und –türen, Scherengitterzäune, Palisaden, Holzverkleidungen
  • Grünabfälle

Die Gebühren bzw. Entgelte werden entsprechend der aktuell geltenden Satzung bzw. Entgeltordnung des KAEV berechnet.

Sie können sich vor der Anlieferung bereits unter dem Link Infomaterial/Downloads über die Satzungen bzw. Entgeltordnungen und die Gebühren bzw. Entgelte informieren.

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