Hinweis zur Anlieferung
Für die Anlieferung von Abfällen an die Annahmestellen geben wir Ihnen folgende Hinweise:
- Kleinanlieferern (Abfallmengen bis 0,5 m³ je Pkw-Anhänger) stehen verschiedene Container zur Verfügung, in denen u.a. folgende Abfälle aus Haushalten und gewerblichen Unternehmen abgegeben werden können:
Unentgeltlich:
- Sperrmüll (mit Abrufkarte bis 5m³ je Anlieferung)
- Schrott
- Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Fön, Handy, Kaffeemaschine usw.
- CD’s
- Tonerkartuschen
- Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Batterien
- Röntgenbilder, Fotonegative
Gebührenpflichtig ist die Abgabe u.a. folgender Abfälle:
- Bau- und Abbruchabfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
- Kunststoff-, Gips- bzw. Holzabfälle, Schallschutz-Deckenplatten, Fermacellplatten
- Baustellenabfälle wie Glas, Verpackungen, Kunststoffe wie Folien, Kunststoffwannen, -fenster, Kabeltunnel, Styropordämmung, Holzabfälle, textile Materialien,
- Sperrmüll ohne Abrufkarte
- Altreifen
- Altfenster und –türen, Scherengitterzäune, Palisaden, Holzverkleidungen
- Dachpappe, Asbest (verpackt) - Ausschließlich im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk, mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr
- Grünabfälle
Die Gebühren bzw. Entgelte werden entsprechend der Satzung bzw. Entgeltordnung des KAEV berechnet.
Sie können sich vor der Anlieferung bereits unter dem
Link Infomaterial/Downloads über die Satzungen bzw. Entgeltordnungen und die Gebühren bzw. Entgelte informieren.
Beachten Sie bitte: Die Anlieferung von Asbest (verpackt!) und Dachpappe ist nur mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr im Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk möglich. Was Sie für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen beachten sollten, lesen bitte in unserem Merkblatt Asbest nach!
Zu beachten sind ebenfalls die Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger mit mehr als 2000 kg gefährlichen Abfällen pro Jahr (u.a. Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe, Altholz) müssen Nachweise und Begleitscheine elektronisch führen und sie mit einer Signatur versehen. Diese Nachweispflicht betrifft nicht private Haushalte und Erzeuger von Kleinmengen bis 2000 kg pro Jahr. Vereinfachte Entsorgungsnachweise sind für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen (u.a. Asbest, belasteter Boden, belasteter Bauschutt) beim KAEV zu beantragen.
Ebenso gelten für die Anlieferung von Dämmmaterial (u.a. Glaswolle, Dämmmatten), also für Mineralfaserabfälle besondere Vorschriften. Diese Abfälle sind verpackt in Folie anzuliefern. Styropor/ Baustyropor wird ebenfalls nur verpackt angenommen. Bei Bedarf können Sie in den Abfallannahmestellen Big Bags erwerben. Verpackungsstyropor/ Folien usw. werden nicht angenommen, diese sind über den gelben Wertstoffbehälter/ Sack zu entsorgen. Näheres erfahren Sie von den Abfallberatern.
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Anlieferung ist Hausmüll (Restabfall). Möchten Sie Hausmüll oder Sperrmüll in Mengen über 5 m³ entsorgen, dann bestellen Sie beim KAEV Behälter, die wir Ihnen kurzfristig gegen Gebühr bereitstellen. Die Abfallberater des KAEV sagen Ihnen, was Sie dazu beachten müssen.