Ausgedient und reif für den Schrott - aber keinesfalls wertlos. Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. In Elektroaltgeräten schlummern viele wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer. Durch die getrennte Erfassung können sie recycelt werden, dass trägt zur Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei. Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder Flammschutzmittel, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können.
Die 6 Sammelgruppen für Elektro-Altgeräte (gemäß ElektroG)
- 1 - Wärmeüberträger: z. B. Kühl- u. Gefriergeräte, Klimaanlagen
- 2 - Bildschirme, Monitore: z. B. Fernsehgeräte, Monitore, Laptops, Notebooks
- 3 - Lampen: z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen, keine Glüh- und Halogenlampen
- 4 - Großgeräte (über 50 cm): z. B. Elektroherde und -backöfen, Waschmaschinen, Rasenmäher, Geschirrspüler
- 5 - Kleingeräte (bis 50 cm): Haushaltskleingeräte z. B. Computer, Kopierer, Faxgeräte, Taschenrechner, elekt. Spielzeuge
- 6 - Photovoltaikmodule
Wie entsorgen Sie Elektro- und Elektronikgeräte/ Schrott?
Elektroaltgeräte dürfen keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt.
Beim KAEV "Niederlausitz" haben Sie zwei Möglichkeiten.
Kostenlos im Holsystem per Abrufkarte oder Onlineformular - mit einer Abrufkarte aus dem Abfallkalender oder per Onlineformular ist zweimal pro Jahr eine kostenlose Abholung bis max. 4 Großgeräte möglich.
- Elektro-, Haushaltskälte- und Bildschirmgeräte und Schrott sollten am Abholtag bis 06:00 Uhr morgens bereitstehen. Sind nach der Entsorgung Gegenstände nicht mitgenommen worden, müssen diese unverzüglich entfernt und richtig entsorgt werden. Unsere Abfallberatung hilft Ihnen bei Fragen zur korrekten Entsorgung gerne weiter. Elektrokleingeräte wie Rasierapparat, Fön, Kaffeemaschine oder Mixer können Sie bei der Entsorgung eines Großgerätes (z.B. Computer oder Kühlschrank) – wenn möglich nicht lose, sondern im Karton – mit dazulegen.
Im Bringsystem per Selbstanlieferung - die kostenlose Abgabe von Schrott /Elektro- und Elektronikgeräten ist an den Abfallannahmestellen Lübben-Ratsvorwerk, Vetschau/Ortsteil Göritz und Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf möglich
Abgabe am Schadstoffmobil: Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden am Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen angenommen
Zur Rücknahme verpflichtet sind
Handel:
- Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 m² (z. B. größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte) und
- Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m², die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei größeren Ketten finden Sie Sammelboxen für Elektrokleingeräte meist direkt im Eingangsbereich, an der Information oder im Bereich der Einpacktische.
- Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei kein neues Gerät gekauft werden.
Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt, sind zur Rücknahme verpflichtet – diese müssen kleine und größere Elektroaltgeräte ebenfalls zurücknehmen.
Abholung bei Lieferung: Bei der Lieferung eines neuen Elektrogerätes nach Hause, gilt ebenfalls die kostenlose Rücknahme des Elektroaltgerätes. Der Händler muss bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und dies im Kaufvertrag festhalten.
Wichtige Hinweise:
Akkus, Batterien und Leuchtmittel entfernen: Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen.
Löschen Sie die personenbezogenen Daten, die auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten usw. gespeichert wurden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es bspw. beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Nachtspeicherheizgeräte mit Asbest oder sechswertigem Chrom werden nur an der Abfallannahmestelle Lübben-Ratsvorwerk angenommen. Diese Geräte müssen vor dem Transport und der Anlieferung an der Abfallannahmestelle mit bzw. in faserverstärkten Kunststoffsäcken verpackt werden, so dass ein Austreten von gefährlichen Stoffen vermieden wird. Sämtliche Öffnungen und Schlitze im Kunststoffsack müssen luftdicht abgeklebt sein.
Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen und gehören auf keinen Fall in die Hausmülltonne.
Achtung!
Da diese Abfälle zumeist werthaltig sind, bieten auch private Sammler durch Wurfzettel die Abholung an. Diese Sammlungen sind jedoch oftmals nicht ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt, sodass unklar ist, ob eine ordnungsgemäße Verwertung oder eine schadlose Entsorgung erfolgt. Zudem können dadurch wichtige Rohstoffe der Kreislaufwirtschaft verloren gehen. Überlassen Sie die Elektrogeräte daher ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder nutzen den Entsorgungsweg über den Einzelhandel.
Abfallvermeidung durch Reparatur oder Weitergabe
Denken Sie vor der Entsorgung auch über umweltfreundliche Alternativen nach. Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte. Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist. Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku.
Quellen:
- Umweltbundesamt
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)