- Jeder Eigentümer eines im Gebiet des KAEV liegenden Grundstücks, auf dem Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen können, ist verpflichtet, dieses an die Abfallentsorgung des KAEV anzuschließen (Anschlusszwang).
- Im Rahmen des Anschlusszwanges ist jeder Eigentümer auch berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Abfallentsorgung des KAEV zu verlangen (Anschlussrecht). Nehmen Sie dafür Kontakt mit den Mitarbeiterinnen im Serviceteam auf.
- Für die Aufgaben der Abfallentsorgung erhebt der KAEV Gebühren und Entgelte. So bestimmt sich der Grundbetrag der Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung von Wohngrundstücken nach:
- der Anzahl der auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen
- der Abfuhrbetrag bestimmt sich nach der Anzahl und Größe der Restabfallbehälter und der Häufigkeit der Abfuhr
- Für jedes volle Quartal, in dem der Anschluss bestand, wird eine Mindestentleerung je Abfallbehälter und Kalenderjahr berechnet.
- Art, Größe und Anzahl der Restabfallbehälter, deren Bereitstellung, die Standplätze, sowie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Abfuhr regeln die Satzungen des Verbandes.
- Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen bis 240 l werden 14 tägig entleert. Sie müssen am Tag der Leerung bis 06:00 Uhr vor dem angeschlossenen Grundstück am Fahrbahnrand bereitstehen.
- Die Entleerung und Abfuhr erfolgt an Werktagen in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Und was bieten wir Ihnen für die Abfallgebühren?
→ die Entsorgung von
- Hausmüll und Pappe/Papier
- Sperrmüll (zweimal pro Jahr bis zu einer Menge von 5 m³ je Abholung per Abrufkarte kostenlos)
- Schrott/Elektro- bzw. Elektronikgeräten (zweimal pro Jahr per Abrufkarte bis max. 4 Großgeräte)
- Schadstoffen (zweimal pro Jahr im Wohnort, an vier zusätzlichen Terminen im Jahr je Abfallannahmestelle)
- Glas (auf den Standplätzen in den Wohnorten)
- Grünabfälle (mit kostenpflichtigem Laubsack bzw. Banderole), Weihnachtsbäume
→ Gebühren- bzw. entgeltpflichtig können Sie zusätzlich solche Abfälle wie
- Bau- und Abbruchabfälle
- Abfälle aus Kunststoff
- Klärschlamm
- Asbest- und mineralfaserhaltige Baustoffe
- Dachpappe
- Altholz
selbst an den Abfallannahmestellen des Verbandes abgeben.
Erholungsgrundstücke
Auch wer sich auf einem Erholungsgrundstück im Verbandsgebiet des KAEV „Niederlausitz“ privat und vorwiegend saisonal aufhält, muss den Restabfall, der dort anfällt, ordnungsgemäß entsorgen.
- der KAEV stellt dafür Abfallbehälter oder Abfallsäcke bereit
- werden Abfallbehälter verwendet, ist mindestens ein zugelassener Abfallbehälter vorzuhalten und zu nutzen
- die Gebühr für die Abfallentsorgung wird für einen saisonalen Zeitraum je Grundstück erhoben.
- bis 06:00 Uhr sollen die Abfälle am Entsorgungstag vor dem Erholungsgrundstück bzw. an der für die Entsorgungsfahrzeuge nächsten erreichbaren Straße bzw. am Stellplatz bereitgestellt sein
Und welchen Service beinhaltet diese Gebühr?
- 3 Entleerungen des Restabfallbehälters bzw. die Ausgabe von 3 Abfallsäcken
- die kostenlose einmalige Entsorgung von Schadstoffen, Sperrmüll, sowie Schrott und Elektrogeräten, die Entsorgung von Pappe und Papier
- kostenpflichtig ist dagegen die Entsorgung von Laub, Ast- und Strauchwerk